Bei Filesharing-Abmahnung beraten lassen!

Bei Abmahnung beraten lassen – Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben
Derzeit scheint es eine neue Abmahnwelle zu geben. Aktuell wird berichtet von Abmahnungen der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk (Hamburg), Denecke & von Haxthausen (Berlin), Waldorf, U + C und Bindhardt pp. Vorgeworfen wird das Bereitstellen von Musik- oder Filmwerken. Die Abmahner verlangen neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen nicht unerheblichen Geldbetrag.
Die Unterlassungserklärung sollte – auch bei kurzer Fristsetzung – nicht ungeprüft abgeben werden, auch weil die Unterlassungserklärung 30 Jahre wirksam ist. Zu prüfen ist deshalb prüfen, ob der Vorwurf zutrifft. Hierfür arbeite ich auch mit IT-Spezialisten zusammen.
Auch der angeforderte Abgeltungsbetrag sollte nicht ohne weiteres überwiesen werden. Dies gilt insbesondere, seitdem der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass der Anschlussinhaber der die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, nicht auf Schadensersatz haftet. Mit dem neu in Kraft getretenem Urheberrecht und dem neu gefaßten § 97a UrhG sollen zukünftig für die erstmalige Abmahnung bei nicht unerheblicher Rechtsverletzung in einfach gelagerten Fällen die erstattungsfähigen Anwaltskosten auf 100,00 € begrenzt werden. Auch hierzu hat der BGH erstmalig obergerichtlich Feststellungen getroffen.
Lassen Sie sich daher auf jeden Fall bei einer Abmahnung anwaltlich oder durch Experten beraten.

Einen Termin zur Beratung oder Vertretung erhalten Sie kurzfristig.

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