Es wird auch das „Recht der Neuen Medien“ genannt, obwohl der Medium „Internet“ schon längst nicht mehr neu ist. Informationstechnologie-Recht (IT-Recht) und Internet-Recht betrifft sämtliche Verfahren, die einen Bezug zum Internet, Computern, Tablets, Smartphones haben. Verfahren, die auf elektronischen Wege abgewickelt werden, die unter Zuhilfenahme von Telekommunikationsdiensten oder -dienstleistungen erfolgen, Sicherheits- und datenschutzrechtliche Aspekte.

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier ist befugt, die Fachanwaltsbezeichung „Fachanwalt für IT-Recht“ zu führen. Weil wir Sie fachkundig beraten und vertreten wollen, bieten wir Ihnen das Verständnis der rechtlichen Voraussetzungen wie auch der technischen Zusammenhänge. Ist eine sachkundige, technische Überprüfung oder Expertise erforderlich, arbeite ich mit Sachverständigen und Experten zusammen. Diese verfügen zusätzlich über Programme und technischen Möglichkeiten, um ihre Angelegenheit erfolgreich zu vertreten.

Ich berate und vertrete Sie sowohl in Verfahren, die dem Zivilrecht zuzuordnen sind (Internetverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Vertragsgestaltung), als auch in Verfahren, bei dem strafrechtliche Aspekte wichtig sind. Ich berate und vertrete Sie im Strafverfahren, wenn Sie mit dem Vorwurf von Computerkriminalität/Cybercrime konfrontiert werden. Sind Sie Opfer einer Straftat, die durch das Tatmittel Internet oder durch die Nutzung von Datennetzen begangen wurden, können Sie sich an mich wenden, um ihre Rechte im Strafverfahren zu wahren oder Ersatzansprüche gegenüber dem Täter zu prüfen.

Als „Fachanwalt für IT-Recht“ berate und betreue ich Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen

  • IT-Verträge, Überlassung von Software, Softwareerstellungverträge, Ecrow-Vereinbarung, Pflege von Software, Hardware-Verträge
  • Rechtsverletzung bei Blog-Einträgen, Verantwortlichkeit für Inhalte auf Webseiten, Prüf- und Kontrollpflichten für Diensteanbieter
  • Haftung bei WLAN-Nutzung, Nutzungsbedingungen für WLAN-Anbieter, Abmahnungen u.a. bei WLAN-/Internetnutzung
  • Domainrecht, Domain-Nutzungsverträge, Herausgabe von Domains, Zwangsvollstreckung von Domains,
  • eCommerce, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Widerrufsbelehrung, Impressumangaben, eShop-Recht, Button-Lösung,
  • Datenschutzrecht, Auftragsdatenverarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten, Internet-Marketing, Email-Marketing,
  • Telekommunikationsverträge, Mobile Nutzung, mCommerce, Apps, Nutzungsbedingungen,
  • elektronischer Zahlungsverkehr, E-Payment,
  • Vorwurf der Internetkriminalität
  • Vorwurf des Internetbetruges
  • Vorwurf von Beleidigungsdelikten im Internet (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Vorwurf des Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
  • Vorwurf des Computerbetruges
  • Vorwurf der Fälschung technischer Aufzeichungen
  • Vorwurf der Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
  • Vorwurf der Datenveränderung oder Computersabotage
  • Internet- und Datenschutzberatung für Privatpersonen (*)
  • Seminare im Internet- und IT-Recht

(*) Die „Internet- und Datenschutzberatung für Privatpersonen“ beinhaltet die Analyse, Beratung und Umsetzung von notwendigen Maßnahmen für den  Schutz personenbezogener Daten, Schutz vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet, Schutz beim Online-Banking, Schutz vor Abmahnungen bei Benutzung von Internetanschlüssen und gesicherter Email-Verkehr. Die Analyse und Beratung erfolgt bei Ihnen zu Hause, so dass Ihr PC und Internetanschluss zukünftig besser geschützt ist und Sie umfassend informiert sind.