Viele Verfahren finden den Weg in die Öffentlichkeit oder werden von der Öffentlichkeit begleitet. Dabei erfolgt die Berichterstattung in unterschiedlichen Medien, auf unterschiedlichen Plattformen, in analogen und digitalen Medien: Öffentlich-Rechtliche Berichterstattung im TV oder Radio, Privatsender im TV oder Radio, Tageszeitungen, Boulevard-Zeitungen, Nachrichten- oder Unterhaltungsmagazine, soziale Netzwerke, Blog-Beiträge …
In Verfahren mit bekannten oder prominenten Persönlichkeiten, bei Verfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens, in Strafverfahren, bei Wirtschaftsprozessen, in Großverfahren – Medien und Öffentlichkeit begleiten diese Verfahren und stellen Sie so dar, wie es von Ihnen nicht gewünscht ist.
Ich vertrete Ihre Interessen. Ich trete für Sie als „Medien-Berater“ oder „Medien-Anwalt“ auf. Wir arbeiten dafür, dass die Berichterstattung über Sie und ihr Verfahren objektiv und wahrheitsgemäß ist. Wir beraten Sie, ob und in welchem Umfang die Öffentlichkeit und Medien informiert werden. Wir begleiten Sie bei Bedarf zu öffentlichen Auftritten. Wir empfehlen Ihnen, wie Sie sich in der Öffentlichkeit darstellen können. Zeichnen Sie das eigene Bild von sich.
Die Beauftragung kann selbstverständlich auch erfolgen, wenn Sie eine Beratung benötigen, ohne dass wir öffentlich auftreten. Dies kann z.B. im Vorfeld eines Verfahrens oder einer Berichterstattung sein, um Strategien zur öffentlichen Darstellung zu besprechen. Wir unterliegen auch bei dieser Tätigkeit der anwaltlichen Schweigepflicht, so dass wir Ihnen umfassende Vertraulichkeit zusichern können.
Rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie tätig: 030 . 22 60 50 00