Ob in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Es bleibt nicht aus, dass die Gesellschafter unterschiedliche Auffassungen haben oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer/n unterschiedliche Strategien bestehen. Vielfach führt dies zu einer Eskalation, die in einem Zerwürfnis der Partner endet.
Wir beraten Sie umfassend im Vorfeld von Gesellschafterauseinandersetzungen, um ihre Position zu stärken oder ihre Rechte zu wahren. Dabei setzen wir zunächst auf Verhandlungsstrategien, um weitere Eskalationen zu vermeiden. Denn letztlich geht es dem Unternehmen nur gut, wenn die Gesellschafter und Parteien an einem Strang ziehen. Als Rechtsanwalt und Mediator sind Sven Kohlmeier nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern auch Verhandlungsführung und Konfliktvermeidung bekannt.
Lässt sich eine streitige Auseinandersetzung nicht vermeiden, beraten wir Sie umfassend im Gerichtsverfahren. Dabei sind einstweilige Verfügungen im Eilrechtsschutzverfahren oftmals der erste Weg, um eine Rechtsposition zu sichern oder weitere Nachteile zu vermeiden. Aber auch in diesem Stadium konzentrieren wir uns mit Ihnen immer auf das Wesentliche: Das Unternehmen und den Unternehmenserfolg. Dies kann vielfach auch durch gute Verhandlungen errreicht werden.
Wenn es um Unternehmenskonflikte und Gesellschafterstreit geht, betreuen wie Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Konflikte zwischen Gesellschaftern
- Konflikte zwischen Gesellschafter/n und Geschäftsführung
- Einberufung von Gesellschafterversammlungen
- Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlung
- Durchsetzung von Minderheitenrechten
- Auskunfts- und Einsichtsrechte in Unterlagen der Gesellschaft
- Zugang zum Unternehmen oder zu Unternehmensgegenständen
- Erstellung und Änderung von Gesellschaftersatzungen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführung
- Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführung
Aus berufsrechtlichen Gründen kann ein Rechtsanwalt nicht zugleich das Unternehmen und den Gesellschafter vertreten. Daher ist vor der anwaltlichen Beauftragung zu klären, ob der Rechtsanwalt Sie in der Eigenschaft als Gesellschafter vertritt oder die Interessen der Gesellschaft vertritt.
Rechtsanwalt Sven Kohlmeier absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung.