Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht habe ich das digitale Abstimmungstool VoteEasy für Verbände, Vereine, Initiativen und Parteien mitentwickelt und setze dies für meine Mandanten ein. Mehr Informationen unter einfach-abstimmen.de

Die Vereinsstatistik (2011) weist für Deutschland über 580.000 Vereine auf. Und diese werden täglich mehr. Immer mehr Menschen organisieren sich in Vereinen oder wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Gesetzgeber und die Politik begrüßen immer wieder die herausgehobene, gesellschaftliche Stellung des Ehrenamtes und von Vereinen.
Das Vereinsrecht, welches im 2385-Paragraphen umfassenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in kaum mehr als 60 Paragraphen einnimmt, hat für Vorstände und Mitglieder unmittelbare und direkten Regelungsinhalt. Durch die Rechtsprechung werden gesellschaftrechtliche Auslegungen herangezogen und dadurch Auswirkungen erreicht, die wenig mit „Ehrenamt“ sondern viel mit eindeutiger Rechtssystematik zu tun haben.

Die Vereinsgründung, Satzungsfragen, Beiträge, Mitgliederrechte, Wahlen, Beschlussanfechtungen, Vorstandshaftung, Ersatzansprüche ooder Vereinsauschluss sind nur einige Schlagwörter, der im Vereinsrecht auftretenen rechtlichen Fragestellungen. Dabei muss es nicht unbedingt zu langen und kostenintensiven Gerichtsprozessen kommen. Gerade bei Streitigkeiten im Verein ist das Mediationsverfahren geeignet, welches ich als Mediator durchführen und begleiten kann (Mediation). In vielen Fällen ist eine Mediation nicht geeignet und ich bin als Rechtsanwalt für Vereinsmitglieder und Vereine tätig. Für rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen möchte ich Ihr Ansprechpartner sein, so dass Sie sich vollständig auf das Vereinsleben und ihre Vereinstätigkeit konzentrieren können.

Ich berate und betreue Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen

  • Vereinsgründung
  • Vereinssatzung, Satzungsfragen
  • Mitgliederrechte, Vereinsausschluss
  • Durchführung der Mitgliederversammlung, Anfechtung von Beschlüssen,
  • Vorstandshaftung, Ansprüche gegenüber dem Vorstand, Haftungsansprüche,
  • Erbschaften, Vermächtnisse zugunsten des Vereins
  • Gemeinnützige Vereine, Sportvereine,
  • Beratung und Vertretung gegenüber dem Vereinsregister (Eintragungen) und Finanzamt (Gemeinnützigkeit)
  • Beratung und Vertretung bei Vereinsschiedsverfahren
  • Parteienrecht, Parteischiedsgerichtsverfahren, Streitigkeiten zwischen Organen oder Landes- und Bundesverband

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier bietet als Dozent für Vereinsvorstände und Vereine verschiedene Seminare und Kurse an. Die Seminare können als Abendveranstaltung z.B. im Rahmen einer Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung oder als Teilnahme an einem Wochenende z.B. bei Klausurtagungen gebucht werden. Eine Auswahl von Seminaren finden Sie im Seminarangebot. Selbstverständlich können Sie ein Thema des Seminars auch vorgeben.

Aktuelle Informationen, Rechtsprechung und Berichte über das Vereins- und Verbandsrecht finden Sie auf VEREINSJURIST.