Zigarrenrecht gibt es doch gar nicht, sagte ein Mandant. Ich erwiderte ihm, dass es Zigarren und Recht sehr wohl gäbe und beides hervorragend zusammenpasse.

Er fing an zu grübeln. Nach einem gewonnenen Verfahren kann man hervorragend eine Zigarre rauchen, meinte er. ‚Ja auch das.‘, sagte ich. ‚Auch bei einem verlorenen Verfahren kann man eine Zigarre rauchen.‘, schlug ich vor.
Er schaute ungläubig. ‚Ja.‘ sagte ich erneut. ‚Zum Beispiel um die nächsten Schritte zu planen oder um Fehler zu analysieren, die man zukünftig vermeiden möchte.‘

Ich sah, wie er über meine Worte nachdachte. ‚Und auch während eines Verfahrens ergeben sich Momente, in denen in eine Zigarre gut tut. Wenn Sie einmal eine anstrengende oder herausfordernde Besprechung hatten und dabei den Geruch einer guten Zigarre einatmen, werden Sie verstehen, was ich meine.‘
Ein leichtes Lächeln huschte über sein Gesicht.

Und wenn die gute Zigarre zu trocken gelagert oder falsch geliefert wurde? ‚Dann können Sie selbstverständlich auch zu mir kommen. Um Sie rechtlich zu vertreten und Ihnen eine gut gelagerte Zigarre anzubieten.‘, sagte ich schmunzelnd.

Ihr Sven K o h l m e i e r
Rechtsanwalt & Mediator