Abmahnungen sind ein gebräuchliches Mittel, um im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Patentrecht einen Rechtsverstoß anzuzeigen und zu unterbinden.
Im privaten Bereich sind Abmahnungen wegen „Filesharing“ weit verbreitet. Eine bekannte Anzahl von Kanzleien mahnt für Rechteinhaber das Bereitstellen von Musiktiteln- oder alben, Filmen, Spielen, Hörbüchern oder Porno-Filmen ab in sog. „Tauschbörsen“ ab. Die Nutzung von „Tauschbörsen“ ist grundsätzlich ungefährlich, solange keine urheberrechtlich geschützten Werke abgerufen und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Die Rechteinhaber wie bspw. Musik- oder Filmindustrie oder von Firmen, deren Zweck ausschließlich dazu dient, Inhaber von Nutzungsrechten zu sein, lassen die Verletzung von Urheberrechten durch Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Dabei wird nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch ein – zumeist – hoher Geldbetrag für Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert.
Im Geschäftsverkehr können Abmahnungen eine Vielzahl von Angelegenheiten betreffen: Bei der Nutzung eines Fotos, welches ohne Ihre Zustimmung genutzt wurde oder das von Ihnen unberechtigt genutzt wurde, unzureichende Angaben oder Belehrungen im Internet, bei dem Verkauf von Waren über Internetshops oder der Vertrieb von Waren, bei Herstellung oder Veröffentlichung von Werken oder wegen des Vorwurfes des unlauteren Wettbewerbs. Eine vollständige Aufzählung ist hier kaum möglich. Erhalten Sie eine Abmahnung, sind die Fristen in der Regel sehr kurz gesetzt. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen! Da Unterlassungserklärungen regelmäßig 30 Jahre gelten, sollten diese nicht vorschnell und ungeprüft abgegeben werden.
Wir helfen Ihnen kompetent, Abmahnungen kurzfristig zu bearbeiten, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen, Unterlassungserklärungen im notwendigen Umfang abzugeben oder Erstattungs- und Nebenansprüche zu prüfen.
Als „Fachanwalt für IT-Recht“ berate und betreue ich Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing oder Tauschbörsennutzung von Musiktiteln, Musikalbum, Kinofilm, Hörbuch, Computerspielen, Erwachsenen-/Pornofilme
- Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung fremder Fotos, Bilderzeugnisse, Inhalte
- Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung von Stadtplanauszügen
- Abmahnung wegen Marken-, Geschmacksmuster- oder Patentverstößen in Internetshops, Internet-Auktionen z.B. ebay®-Plattform,
- Abmahnung wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben auf Webseiten, im Impressum
- Abmahnung wegen Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Internetauftritte
- Abmahnung wegen Verletzung von Namensrechten durch Domain-Nutzung
- Abmahnung wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung