Streaming-Abmahnung durch Anwalt prüfen lassen

Wie mehrere Medien berichten (u.a. heise.de oder spiegel.de) soll es von der Kanzlei U+C („Urmann und Collegen“) eine Massenabmahnung wegen Streaming-Nutzung von Porno-Filmen auf redtube geben. Redtube ist ein Portal, auf dem kostenfreie Pornoinhalte bereitgehalten werden. Die Nutzer mahnt U+C nach Mitteilung der Medien nun ab. Dabei sind tatsächlich viele Fragen im Raum: stellt das Betrachten von Streaming-Inhalten eine Urheberrechtsverletzung dar, ist die Kanzlei rechtmäßig an die IP-Adresse und an die Anschriften der Anschlussinhaber gelangt, können sich Betroffene auf die Änderungen im Urheberrecht zum Schutz von unseriösen Geschäftspraktikten berufen (Blog-Beitrag).
Die Kanzlei Kohlmeier vertritt regelmäßig Betroffene von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir empfehlen, keinen Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen und eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Gerade in dem aktuellen Fall sollte die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Entspricht die Abmahnung nicht den (neuen) gesetzlichen Anforderungen oder war die Ermittlung der IP-Adresse fehlerhaft oder unzulässig, kann die Abmahnung unwirksam sein. Wegen der kurzen Fristen, um den Beschluss über die Gestattung der IP-Adresse anzugreifen, empfehle ich, mit der Entscheidung über eine anwaltliche Beratung nicht lange zu warten.

Update: Zwischenzeitlich liegt uns die Abmahnung von U+C vor. Es handelt sich um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung des Werkes „Hot Stories“ auf redtube. Die Urheberrechtsverletzung soll bereits im Juli 2013 begangen worden sein. Offenbar wurde mit der Abmahnung bis jetzt zugewartet, um die Weihnachtszeit zu nutzen, damit möglichst viele Abgemahnte die Sache mit der Vergleichszahlung aus der Welt schaffen – auch um keinen innerfamiliäre Konflikte wegen eines Porno-Werkes ausgesetzt zu sein. Ginge es den Rechteinhabern um die Beseitigung der Rechtsverletzung, erfolgt die Abmahnung in der Regel unverzüglich nach der Rechtsverletzung. Auch das Werk wäre dann heute nicht mehr aufzurufen. Wir werden Sie über den Fortgang weiter informieren.

Sie können bei uns auch kurzfristig einen Termin unter 030.22605000 vereinbaren. Die Prüfung der Abmahnung und die Möglichkeiten der Gegenwehr können auch in einem Erstgespräch mit Ihnen besprochen werden.

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