Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Gewinnspiele

Vermeintliche Gewinnspiele sind immer wieder Ärgerniss von Internetnutzern. Die Zahlungsaufforderungen von Inkassofirmen und Rechtsanwälten nerven nicht nur, sondern es kostet auch Geld, diese abzuwehren. Mit diesem unseriösen Geschäftsgebahren soll jetzt endlich Schluss sein. Der Bundestag hat auf seiner Sitzung vom 27.06.2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB beschlossen (Drucksache 17/14192 Bundestag).

In § 675 BGB wird als Absatz 3 angefügt, dass Verträge zur Teilnahme an Gewinnspielen oder der Registrierung bei solchen der T e x t f o r m bedürfen. Dieses Formerforderniss gilt für alle Verträge, die seit Inkrafttreten des Gesetzes des Bundestages abgeschlossen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertretung gegen Gewinnspielverträge. Telefon: 030/ 2260 5000.

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