Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Abmahnungen im Urheberrecht

Der Abmahnwahn gegen private Personen wegen Verletzung von Urheberrechten treibt so wilde Blüten, dass sich die Politik zum Einschreiten genötigt da. WLAN im Café, WLAN in der WG, private Anschlussinhaber, Nutzung von Internetanschlüssen durch Kinder – von allem ging die Gefahr aus, mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung konfrontiert zu werden. Die Gesetze und die Rechtsprechung standen dabei vielfach auf der Seite der Abmahnenden. Kosten von mehren hundert bis tausend Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führten bei vielen Betroffenen zu schlaflosen Nächten und hohen Kosten, bei vielen Abmahnkanzleien und deren Mandanten zu einem wahren Geldsegen.
Damit soll jetzt endlich Schluss sein. Der Bundestag hat auf seiner Sitzung vom 27.06.2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, welches nicht nur das Abmahnwesen, sondern auch die Bereiche Inkassowesen und Telefonwerbung umfasst (Drucksache 17/14192 Bundestag). Die Abmahnung nach § 97a UrhG muss zukünftig in klarer und verständlicher Weise erfolgen. Anzugeben sind Name und Firma des Verletzten, die genaue  Rechtsverletzung, geltend gemachte Ansprüche sind aufzuschlüsseln und anzugeben ist, inwieweit eine vorgefertigte Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht (§ 97a Abs. 2 UrhG neu) . Wenn die Abmahnung berechtigt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beschränkt sich der Erstattungsanspruch (unter Umständen) auf Gebühren ausgehend von einem Streitwert von 1000 EUR. Es sind also nicht mehr mehrere tausend, sondern nur noch 130,50 EUR (netto) bzw. 155,30 EUR (brutto) erstattungsfähig. Wer unberechtigt abgemahnt wird, kann zukünftig die eigenen Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet verlangen. Klagen wegen Urheberrechtsverletzung sind zukünftig bei (nicht gewerblich oder selbständiger beruflicher Tätigkeit) der Sitz der Person und nicht mehr der „fliegende Gerichtsstand“ zuständig.

Zu erwarten ist, dass die Anwendung der gesetzlichen Änderungen erst noch durch die Rechtsprechung konkretisiert und Einzelfälle herausgearbeitet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen. Telefon: 030/ 2260 5000.

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