Die Wahrheit hinter den Filesharing-Fällen

Die „Wahrheit“ hinter den Filesharing-Fällen hat der Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Bernd Lorenz statistisch ausgewertet (externer Link). Wie unsere Kanzlei vertritt der Kollege Dr. Lorenz die abgemahnten Anschlussinhaber sowohl außergerichtlich und gerichtlich.
Die Untersuchung der Jahre 2009 – 2013 bringt erstaunliches zu Tage, selbst wenn das Ergebnis von der Sache her unsere Kanzlei nicht überrascht. Das positive vorweg: Die Wahrscheinlichkeit, dass von den Rechteinhabern oder deren Abmahnkanzleien Klage erhoben wird, ist gering. Wurden 2009 noch in 8,2 % der Fällen Klage erhoben, ist diese Zahl in den Folgejahren mit 1,4% – 3,6% der Fälle überschaubar. Bei 100 Abmahnungen werden lediglich in 1 – 4 Fällen eine Klage erhoben. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren konnte der Kollege in keinem Fall notieren. Diese Erkenntnis deckt sich mit der Praxis in unserer Kanzlei.
„Die Strategie der Rechteinhaber geht folglich dahin, die angeblichen Rechtsverletzer möglichst stark unter Druck zu setzen, um sie so zu freiwilligen Zahlungen zu bewegen.“, so der Kollege Dr. Lorenz. Dies erfolgt – und auch das deckt sich mit unserer Erfahrung – insbesondere bei der Abmahnung wegen Pornofilmen auch durch die Einschaltung von Inkassobüros. Der Mandantschaft ist die Angelegenheit vielfach unanangenehm, wer will schon regelmäßig einen Brief mit dem Titel „Der sch**geile T** F** M**“ erhalten. Darauf setzen die Abmahner und Inkassobüros.
Das Ergebnis des Kollegen: Die Abgemahnten sollen sich durch eine Abmahnung und die Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Gerichtsverfahren wegen der Teilnahme an Tauschbörsen sind außerordentlich selten, wenn der Anschlussinhaber und Abgemahnte frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschaltet.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist unsere Kanzlei für Internet- und IT-Recht der richtige Ansprechpartner.

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