Warnung vor Fax einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“

datenschutzzentrale
Es sind zwei Seiten und sieht auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben aus. Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus – angeblich – Oranienburg verweist auf die Datenschutzgrundverordnung, erforderliche Angaben und kurze Fristen. Auf der Seiten 2 finden sich die Angaben der Firma des angeschriebenen, wieder mit dem Hinweis, diese zu prüfen und Änderungen innerhalb einer Frist mitzuteilen. Auf der zweiten Seite finden sich im unteren Teil jedoch im kleingedruckten und innerhalb eines großen Textbausteins der Hinweis, dass jährliche Kosten von ca. 500 EUR entstehen.  „Vorgehensweise, Aufmachung und Angebot sind unseriös.“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier. Wer trotzdem unterschreibt und das Fax zurückgeschickt hatte, sollte auf keinen Fall zahlen, sondern sich anwaltlich beraten lassen, rät Rechtsanwalt Kohlmeier.

Die Art und Weise erinnert an die unrühmlich gewordene „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die  sich sogar mit einer Betrugsstrafanzeige auseinandersetzen mussten (Betrugsanklage gegen Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale).

datenschutzzentrale2

Erhalten Sie ein Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Sven Kohlmeier und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 wenden oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

 

 

Tags: , , , ,

Comments are closed.