Rechtsanwalt Kohlmeier zum ‚Fachanwalt für IT-Recht‘ ernannt

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen.
Die Fachanwaltsbezeichnung wird verliehen, wer die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf einem Gebiet – hier dem IT- und Internet -Recht – nachweist. Das IT- und Internet-Recht umfasst folgende Bereiche: Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (§ 14k FAO).

Weiterhin steht Ihnen Rechtsanwalt Sven Kohlmeier fachkundig im Vertragsrecht und Vereinsrecht und als Mediator zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten finden Sie hier unter Rechtsgebiete oder über die Menü-Zeile Recht. In weiteren Rechtsgebieten arbeitet Rechtsanwalt Sven Kohlmeier mit Fachanwälten und Rechtsanwälten zusammen.

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