Die berufsrechtliche Pflicht zur aktiven oder passiven Nutzung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfaches“ (beA) tritt nach dem Willen des Gesetzgebers erst zum 01.01.2018 ein (Leitsatz AGH Berlin, 28.09.2016, I AGH 17/15). In dem Verfahren betätigte die Bundesrechtsanwaltskammer, dass es bis zum Ablauf des Jahres 2017 nur eine „beA-Probephase“ geben wird (BRAK Mitteilungen, 6/2016, Seite 288). Die […]
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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Pflicht erst ab 2018
Januar 10, 2017 | Posted by : admin | Kanzlei,Meinung | Kommentare deaktiviert für Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Pflicht erst ab 2018