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Hard-Candy-Fitness: Rückzahlung erst mit Kontopfändung

Juni 16, 2016  |   Posted by :   |   Allgemein   |   Kommentare deaktiviert für Hard-Candy-Fitness: Rückzahlung erst mit Kontopfändung

Im November letzten Jahres äußerte sich Rechtsanwalt Sven Kohlmeier zu Abbuchungen der Fitness-Kette „HardCandy“ (Jopp AG) in der Zeitschrift „Closer“ (Beitrag). Aktuell konnte Rechtsanwalt Kohlmeier für einen Mandanten einen Betrag von der Fitness-Kette erfolgreich nach einer Kontopfändung beitreiben. Der Mandant hatte einen Vertrag mit „HardCandy“-Fitness abgeschlossen, doch das Studio in Köln eröffnete nicht. Deshalb vereinbarten […]

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