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Jede Vorstandsänderung oder Satzungsänderung muss über einen Notar beim Vereinsregister angemeldet werden. Der Notar beurkundet die Unterschriften der Vorstandsänderung oder Satzungsänderung. Dabei müssen der vertretungsberechtigte Vorstand zur Beurkundung beim Notar erscheine. Wird der Verein von 3 Personen des Vorstandes zusammen vertreten, müssen alle 3 Personen ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Wird der Verein von 2 Personen des Vorstandes vertreten müssen diese 2 Personen ihre Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen. Es geht auch einfacher und kostengünstiger: Besteht eine gemeinsame Vertretungsbefugnis des Vorstandes, kann mit einer Regelung in der Satzung klargestellt werden, dass für die Anmeldung von Vorstands- oder Satzungsänderungen eine Person des Vorstandes ausreichend ist. Damit können Sie Geld und Aufwand sparen, weil nur eine Person seine Unterschrift beglaubigen muss. In den meisten Satzungen ist diese Regelung nicht enthalten, obwohl diese Regelung einfach praktisch ist.
