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Soforthilfe für Vereine und Verbände

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert seit 1. November 2020 Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind. Die Mindestfördersumme sind 1.000 EUR, die Maximalsumme sind 20.000 EUR als Soforthilfe. Die Anträge werden digital gestellt. Den Antrag und weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html.

Gerade wegen der aktuellen Beschränkungen durch die Corona-Verordnungen stellen Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen für Vereine und Verbände eine besondere Herausforderung dar. Egal ob Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder eine digitale Mitgliederversammlung – Beschlussfassungen, Abstimmungen oder Satzungsänderungen müssen trotzdem rechtssicher gefasst und protokolliert werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Mitgliederversammlung. Wenden Sie sich an uns unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie auch schriftlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Beitrag in der ZStV: Nutzung von Vereinseinrichtungen
Gesetzgeber verlängert Erleichtungen für Vereine - und auch für Vorstände

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