Rechtsgebiete

Wir finden immer eine Lösung

Rechtsberatung, Mediation und Konfliktlösung sind Vertrauensangelegenheiten.

Titelbild Vereinsrecht Kanzlei Kohlmeier

Vereinsrecht

Die Vereinsstatistik (2011) weist für Deutschland über 580.000 Vereine auf. Und diese werden täglich mehr. Immer mehr Menschen organisieren sich in Vereinen oder wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Gesetzgeber und die Politik begrüßen immer wieder die herausgehobene, gesellschaftliche Stellung des Ehrenamtes und von Vereinen. Das Vereinsrecht, welches im 2385-Paragraphen umfassenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in kaum mehr als 60 Paragraphen einnimmt, hat für Vorstände und Mitglieder unmittelbare und direkten Regelungsinhalt. Durch die Rechtsprechung werden gesellschaftrechtliche Auslegungen herangezogen und dadurch Auswirkungen erreicht, die wenig mit „Ehrenamt“ sondern viel mit eindeutiger Rechtssystematik zu tun haben.

Die Vereinsgründung, Satzungsfragen, Beiträge, Mitgliederrechte, Wahlen, Beschlussanfechtungen, Vorstandshaftung, Ersatzansprüche ooder Vereinsauschluss sind nur einige Schlagwörter, der im Vereinsrecht auftretenen rechtlichen Fragestellungen. Dabei muss es nicht unbedingt zu langen und kostenintensiven Gerichtsprozessen kommen. Gerade bei Streitigkeiten im Verein ist das Mediationsverfahren geeignet, welches ich als Mediator durchführen und begleiten kann (Mediation). In vielen Fällen ist eine Mediation nicht geeignet und ich bin als Rechtsanwalt für Vereinsmitglieder und Vereine tätig. Für rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen möchte ich Ihr Ansprechpartner sein, so dass Sie sich vollständig auf das Vereinsleben und ihre Vereinstätigkeit konzentrieren können.

Ich berate und betreue Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen

  • Vereinsgründung
  • Vereinssatzung, Satzungsfragen
  • Mitgliederrechte, Vereinsausschluss
  • Durchführung der Mitgliederversammlung, Anfechtung von Beschlüssen
  • Vorstandshaftung, Ansprüche gegenüber dem Vorstand, Haftungsansprüche
  • Erbschaften, Vermächtnisse zugunsten des Vereins
  • Gemeinnützige Vereine, Sportvereine
  • Beratung und Vertretung gegenüber dem Vereinsregister (Eintragungen) und Finanzamt (Gemeinnützigkeit)
  • Beratung und Vertretung bei Vereinsschiedsverfahren
  • Parteienrecht, Parteischiedsgerichtsverfahren, Streitigkeiten zwischen Organen oder Landes- und Bundesverband

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier bietet als Dozent für Vereinsvorstände und Vereine verschiedene Seminare und Kurse an. Die Seminare können als Abendveranstaltung z.B. im Rahmen einer Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung oder als Teilnahme an einem Wochenende z.B. bei Klausurtagungen gebucht werden. Eine Auswahl von Seminaren finden Sie im Seminarangebot. Selbstverständlich können Sie ein Thema des Seminars auch vorgeben.

Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht habe ich das digitale Abstimmungstool VoteEasy für Verbände, Vereine, Initiativen und Parteien mitentwickelt und setze dies für meine Mandanten ein. Mehr Informationen unter einfach-abstimmen.de

Internet- und IT-Recht Sven Kohlmeier Fachanwaltskanzlei, Rechtswaage auf einem Chip auf einer Plantine in blau

Internet- und IT-Recht

Es wird auch das „Recht der Neuen Medien“ genannt, obwohl der Medium „Internet“ schon längst nicht mehr neu ist. Informationstechnologie-Recht (IT-Recht) und Internet-Recht betrifft sämtliche Verfahren, die einen Bezug zum Internet, Computern, Tablets, Smartphones haben. Verfahren, die auf elektronischen Wege abgewickelt werden, die unter Zuhilfenahme von Telekommunikationsdiensten oder -dienstleistungen erfolgen, Sicherheits- und datenschutzrechtliche Aspekte.

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier ist befugt, die Fachanwaltsbezeichung „Fachanwalt für IT-Recht“ zu führen. Weil wir Sie fachkundig beraten und vertreten wollen, bieten wir Ihnen das Verständnis der rechtlichen Voraussetzungen wie auch der technischen Zusammenhänge. Ist eine sachkundige, technische Überprüfung oder Expertise erforderlich, arbeite ich mit Sachverständigen und Experten zusammen. Diese verfügen zusätzlich über Programme und technischen Möglichkeiten, um ihre Angelegenheit erfolgreich zu vertreten.

Ich berate und vertrete Sie sowohl in Verfahren, die dem Zivilrecht zuzuordnen sind (Internetverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Vertragsgestaltung), als auch in Verfahren, bei dem strafrechtliche Aspekte wichtig sind. Ich berate und vertrete Sie im Strafverfahren, wenn Sie mit dem Vorwurf von Computerkriminalität/Cybercrime konfrontiert werden. Sind Sie Opfer einer Straftat, die durch das Tatmittel Internet oder durch die Nutzung von Datennetzen begangen wurden, können Sie sich an mich wenden, um ihre Rechte im Strafverfahren zu wahren oder Ersatzansprüche gegenüber dem Täter zu prüfen.

Als „Fachanwalt für IT-Recht“ berate und betreue ich Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen

  • IT-Verträge, Überlassung von Software, Softwareerstellungverträge, Ecrow-Vereinbarung, Pflege von Software, Hardware-Verträge
  • Rechtsverletzung bei Blog-Einträgen, Verantwortlichkeit für Inhalte auf Webseiten, Prüf- und Kontrollpflichten für Diensteanbieter
  • Haftung bei WLAN-Nutzung, Nutzungsbedingungen für WLAN-Anbieter, Abmahnungen u.a. bei WLAN-/Internetnutzung
  • Domainrecht, Domain-Nutzungsverträge, Herausgabe von Domains, Zwangsvollstreckung von Domains
  • eCommerce, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Widerrufsbelehrung, Impressumangaben, eShop-Recht, Button-Lösung
  • Datenschutzrecht, Auftragsdatenverarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten, Internet-Marketing, Email-Marketing
  • Telekommunikationsverträge, Mobile Nutzung, mCommerce, Apps, Nutzungsbedingungen
  • elektronischer Zahlungsverkehr, E-Payment
  • Vorwurf der Internetkriminalität
  • Vorwurf des Internetbetruges
  • Vorwurf von Beleidigungsdelikten im Internet (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Vorwurf des Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
  • Vorwurf des Computerbetruges
  • Vorwurf der Fälschung technischer Aufzeichungen
  • Vorwurf der Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
  • Vorwurf der Datenveränderung oder Computersabotage
  • Internet- und Datenschutzberatung für Privatpersonen (*)
  • Seminare im Internet- und IT-Recht

(*) Die „Internet- und Datenschutzberatung für Privatpersonen“ beinhaltet die Analyse, Beratung und Umsetzung von notwendigen Maßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten, Schutz vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet, Schutz beim Online-Banking, Schutz vor Abmahnungen bei Benutzung von Internetanschlüssen und gesicherter Email-Verkehr. Die Analyse und Beratung erfolgt bei Ihnen zu Hause, so dass Ihr PC und Internetanschluss zukünftig besser geschützt ist und Sie umfassend informiert sind.

Vertragsrecht Sven Kohlmeier Fachanwaltskanzlei, eine Hand hält einen Stift über eine Geschäftsdokument

Vertragsrecht

Was würden Sie mit 10.000 Werbezündholzschachteln machen?

Eine Werbung im Briefkasten, die die Vorzüge von Streichholzschachteln als Werbeinstrument anpries. Ein Außendienstmitarbeiter der Firma Zündholz S., der mit gekonnten und charmanten Worten erreichte, dass die Mandantin einen Auftrag für die Lieferung von 10.000 Werbeschachteln unterschrieb, einen Firmenstempel raufsetzte und 200 EUR in bar zahlte. Nach einer schlaflosen Nacht kündigte die Mandantin den Auftrag. Sie hätte über 50 Jahre gebraucht, um alle Schachteln an ihre Kunden zu verteilen. Die Zündholz-Firma ließ sich davon nicht beirren und verlangte fast die vollständige Vergütung.

In zwei Instanzen konnten wir die Mandantin vor dem Alptraum von 10.000 Streichholzschachteln bewahren. Das Amtsgericht konnte davon überzeugt werden, dass es hier nicht mit rechten Dingen zuging und die Mandantin überrumpelt wurde. Das Berufungsgericht wurde grundsätzlicher: Es folgte unserer Argumentation, dass der Werkunternehmer, der einen Vergütungsanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend macht, eine konkrete Kalkulationsgrundlage darlegen muss. Allgemein gehaltene Ausführungen über Arbeitskräfte und Arbeitsmittel reichen nicht aus. Vielmehr muss der Kläger eine Kalkulation oder betriebswirtschaftliche Auswertung vorlegen, aus denen sich der konkret entgangene Vergütungsanspruch entnommen werden kann. Die dem Kläger zustehende pauschale Vergütungsanspruch von 5% (§ 649 S. 3 BGB) war durch die „Druckanzahlung“ bereits erfüllt.
Wenn es um Ihre zündende Idee und Verträge geht. Ich berate und betreue Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen:

  • Vertragsrecht, Kaufverträge
  • Schadensrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Darlehensverträge, Bürgschaft
  • Schenkungsverträge
  • Verträge eigener Art
  • Investitionen, Erwerb von Wohnimmobilien zur Eigennutzung oder Kapitalanlage
  • Beratung und Coaching bei Unternehmensgründung und Selbständigkeit
  • Mahnverfahren und Forderungsbeitreibung
  • Zwangsvollstreckung

Die Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidung wurde stark gekürzt. Die Entscheidung (Landgericht Neuruppin, Az. 4 S 49/12) ist unveröffentlich.

Zwei Geschäftspartner reichen sich freundlich die Hände

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, dass den Parteien die Möglichkeit bietet, durch strukturierte Unterstützung eines allparteilichen Mediators schnell, selbstständig und eigenverantwortlich eine zukunftsorientierte und interessengerechte Lösung des Konflikts herbeizuführen. Die Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien kompetent und neutral durch die Verhandlungen zu leiten und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Ich bin befugt, die Berufsbezeichnung ‚Zertifizierter Mediator‘ gem. dem Mediationsgesetz sowie der Berufsordnung der Rechtsanwälte zu führen.

Über die Kosten des Mediationsverfahrens wird eine Vereinbarung mit dem Mediator abgeschlossen. Die Kosten eines Scheidungs-Mediationsverfahrens sind als außergewöhnliche Kosten absetzbar, wenn es durch die Mediation zu einer Scheidung kommt.

Das Mediationsverfahren eignet sich inbesondere für folgende Verfahren:

  • Familienrechtliche Verfahren – Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Konflikte bei IT- oder Outsourcing-Projekten, Einführung neuer Software, Steuerung von Softwareprojekten
  • Konflikte bei Projekten der öffentlichen Verwaltung, des Bundes oder der Bundesländer
  • Vermeidung von Konflikten in Eigentümergemeinschaften, Konfliktbehebung zwischen Eigentümern untereinander oder zwischen Eigentümer und Mietern
  • Unternehmenskonflike, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverschmelzung
  • Erbauseinandersetzung, Verteilung des Erbes, Vorbereitung der letztwilligen Verfügung
  • arbeitsrechtliche Konflike z.B. zwischen Führungs- und Mitarbeiterebene oder zwischen Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen Unternehmen, Firmen, StartUps
  • vereins- und verbandinterne Konflikte

Haben Sie sich für ein Mediationsverfahren entschieden oder interessieren sich für eine Mediation, sprechen Sie mich direkt an. Bitte beachten Sie, dass die Unabhängigkeit als Mediator in Frage gestellt werden kann, wenn Sie zuvor eine Rechtsauskunft von mir erwarten. Ich informiere Sie gerne über den Ablauf und die Chancen eines Mediationsverfahrens. Hierbei ist es von Vorteil, wenn alle Parteien der Mediation (Medianten) anwesend sind.

  • schnelle Lösung des Konflikts:
    Sie müssen weder auf Gerichtstermine, noch auf gerichtliche Fristsetzungen warten. Sie können sofort mit der Konfliktlösung beginnen.
  • Interessen der Parteien stehen im Vordergrund:
    im Vordergrund des Mediationsverfahrens stehen die Interessen der Parteien. Weder ein Richter, noch Anwälte sind der Mittelpunkt – im Mittelpunkt stehen Sie und ihre Interessen.
  • auf die Zukunft gerichtete Entscheidung:
    Familien- oder Geschäftsbeziehungen können durch ein Mediationsverfahren beibehalten und gestärkt werden. Denn es werden Lösungen gefunden, die die Interesse beider Parteien berücksichtig.
  • keine Entscheidung durch Dritte:
    Die Lösung des Konflikts wird von den Parteien eigenverantwortlich erarbeitet. Es gibt keine Gewinner und Verlierer oder schlechte Vergleiche wie im Gerichtsverfahren.
  • Vertraulichkeit und Verschwiegenheit:
    Anders als im Gerichtsverfahren – welches öffentlich verhandelt – können Sie in einem Mediationsverfahren Vertraulichkeit vereinbaren. Der Mediator unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheit.
  • Mediator: [lat. mediatore | dt. leiten] Als Mediator führe ich Sie und die weiteren Medianten durch das Mediationsverfahren. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, welches 6 Phasen durchläuft. In der letzten Phase steht die Erarbeitung einer Abschlussvereinbarung, die ich durch meine anwaltliche Erfahrung für Sie gerne anfertige. Benötigen Sie eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung, kann ich einen Kooperationspartner empfehlen.
  • Safari & Mediation:
    Mit unserem exklusiven Angebot Safari & Mediation verbinden wir Leidenschaft mit Faszination. Lassen Sie sich inspirieren: www.safari-mediation.de
  • Anwaltsmediator:
    Ich begleite Sie als ihr rechtlicher Berater bei einem Mediationsverfahren. Ihr Vorteil: Mir sind der Ablauf, die Kommunikationsmittel und die Phasen des Verfahrens bekannt. Ich kann Sie dabei auf dem richtigen Weg begleiten und von voreiligen Entscheidungen abhalten. Die perfekte Symbiose, um ihre Interessen umzusetzen und zugleich die Interessen der Gegenseite zu wahren.
  • Incentive-/Firmenevents: [lat. incentivus | dt. anregend ] Incentive-, Motivations- oder Firmenevents sind einmalige Möglichkeiten, aus dem Alltag auszubrechen und mit Kollegen, Vorgesetzte oder Mitarbeiter außergewöhnliche Situationen zu erleben. Wir bieten Ihnen Events abseits der üblichen Kanufahrten in der Stadtmitte Berlins an, an die sich ihr Unternehmen und Mitarbeiter noch lange erinnern werden. Nach ihren Wünschen kombinieren wir die Veranstaltung mit Mediations-Elementen, so dass Sie nachhaltige, anregende und dauerhafte Verbindungen in ihrem Unternehmen schaffen.
  • Vertragsverhandlung:
    Die Führung von Vertragsverhandlungen sind oft von gegensätzlichen Position bestimmt. Jede Partei versucht, seine eigene Position zu stärken und den eigenen Vorteil zu nutzen. Führen Sie Vertragsverhandlungen professioneller. Lassen Sie ihre Interessen nicht aus dem Blick, zeigen Sie in dem richtigen Moment Stärke und Persönlichkeit, ohne dass ihr Gegenüber sich verletzt, limitiert oder angegriffen fühlt. Profitieren Sie von Vertragsverhandlungen, bei denen die Interessen beider Parteien gewahrt sind, um langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu behalten.
  • Training & Coaching
    Wie Sie erfolgreich verhandeln und ob Sie mit dem Ergebniss zufrieden sind, ist nicht nur eine Frage des Verhandlungsgeschicks, sondern auch eine Frage der Einstellung. Nutzen Sie unsere Kompetenz, um ihre eigene Verhandlungskompetenz auszubauen, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen. Nutzen Sie diese Erkenntnisse für Beruf, Familie und ihre Persönlichkeit, um erfolgreicher und zufriedener zu werden.
  • Fach-Vorträge & Seminare:
    Verhandlungen und Verhandlungstricks, Bedürfnisse, Gefühle und Interessen, „Pulp Fiction“ oder Schopenhauer’s „Kunst, Recht zu behalten“. Wollen Sie selbst professionell Verhandlungen führen und Tricks der Gegenseite sofort erkennen? Wollen Sie mit ihrem Team lernen, wie Konflikte dauerhaft und langfristig gelöst werden können und zugleich jeder seine Interessen wahrt? Wollen Sie erfahren, warum „Pulp Fiction“, „Der Pate“ und die „12 Geschworenen“ Lehrbeispiele von erfolgreichen Verhandlungen sind? Nutzen Sie unser individuelles Angebot von Fachvorträgen und Seminaren.

Erstberatung

Sie wollen eine erste Beratung, einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder benötigen einen rechtlichen Hinweis oder eine Information. Mit einer ersten Beratung erhalten Sie eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussicht Ihrer Angelegenheit.

Die Gebühren richten sich mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Gebührenvereinbarung für meine Tätigkeit. Meine Gebühren für die erste Beratung berechne ich nach dem zeitlichen Aufwand und dem rechtlichen Umfang.

Vertretung

Selbstverständliche vertrete ich Sie außergerichtlich oder gerichtlich, unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch durchsetzen oder abwehren wollen.

Die Gebühren für die außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung richtet sich nach dem Rechtsanwalts­gebührengesetz oder gemäß Honorarvereinbarung.

Korrespondenz

Sie wollen zunächst keinen Rechtsstreit führen, sondern die Korrespondenz mit der Gegenseite einem Rechtsanwalt führen lassen. Sie benötigen einen juristisch fundierten Schriftsatz oder wollen einem Gegner ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Korrespondenz mit der Gegenseite.

Mediationsverfahren

Als neutraler und unabhängiger Mediator führe ich das Mediationsverfahren mit Ihnen. Ziel ist es, eine für beide Seiten interessengerechte und zukunftsorientierte Konfliktlösung zu finden. Ein Gerichtsverfahren wird so vermieden. Sind Sie bereits Mediant (Partei in einem Mediationsverfahren), stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Mediator fachkundig und kompetent zur Seite.

Akteneinsicht

Akteneinsicht wird grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt gewährt. Benötigen Sie eine Akteneinsicht z.B. in einer Verkehrs-, Behörden oder Strafangelegenheit, um sich über die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zu informieren, beantrage ich für Sie gerne die Akteneinsicht. Nach Erhalt der Akte kann ich mit Ihnen den Sachverhalt würdigen.

Für die Versendung von Akten berechnen die Behörden eine Gebühr von 12,00 €. Die Höhe der Pauschale wurde durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Zu diesen Auslagen der Akteneinsicht kommen die Kosten der anwaltlichen Beauftragung.

Rechtsprechungsübersicht / Urteilsanforderung

Rechtsprechungs­übersicht / Urteils­anforderung

Die Rechtsprechung befindet sich immer wieder im Wandel. Eine umfassende Rechtssprechungs­übersicht hilft, einen Überblick über den Wandel der Rechtsprechung zu erhalten oder ein auf Ihr Rechtsproblem zugeschnitte Übersicht der Rechtsprechung zu erhalten.

Benötigen Sie eine einzelne Entscheidung, recherchiere und übersende ich Ihnen dies zu angemessenen Kosten.

Kooperationen

Durch Kooperationen stelle ich sicher, dass Sie immer umfassend betreut sind. Ich arbeite mit meinen Kooperationspartnern eng zusammen oder empfehle Ihnen in geeigneten Situation meine Kooperationspartner als direkte Ansprechpartner. Hierzu zählt auch die Einbeziehung von nichtjuristischem Sachverstand und Experten, um Ihre Angelegenheit optimal zu bearbeiten.

  • Rechtsanwalt Martin Thiele, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, www.thiele-urheberrecht.de
  • Rechtsanwältin Judith Voß (www.kanzlei-judith-voss.de)
  • Fachanwalt für Strafrecht (Berlin)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (Berlin Mitte)
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Berlin Mitte)
  • Notar/Notariat (Berlin-Mitte)
  • Computer- und IT-Spezialisten (Berlin)
  • Filmproduktion und Filmtechnik (Berlin)
  • Patentrecherche und Patentanmeldung (Berlin-Brandenburg)

Sprechen Sie mich an, um mich zu beauftragen oder Ihnen meine Kooperationspartner zu empfehlen: Telefon 030 22 60 50 00

  • Rechtsanwalt Schulte-Silberkuhl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Transport- und Speditionsrecht, Friedrichstraße 153A, 10117 Berlin