Rechtsgebiete
Wir finden immer eine Lösung
Rechtsberatung, Mediation und Konfliktlösung sind Vertrauensangelegenheiten.

Vereinsrecht
Die Vereinsstatistik (2011) weist für Deutschland über 580.000 Vereine auf. Und diese werden täglich mehr. Immer mehr Menschen organisieren sich in Vereinen oder wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Gesetzgeber und die Politik begrüßen immer wieder die herausgehobene, gesellschaftliche Stellung des Ehrenamtes und von Vereinen. Das Vereinsrecht, welches im 2385-Paragraphen umfassenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in kaum mehr als 60 Paragraphen einnimmt, hat für Vorstände und Mitglieder unmittelbare und direkten Regelungsinhalt. Durch die Rechtsprechung werden gesellschaftrechtliche Auslegungen herangezogen und dadurch Auswirkungen erreicht, die wenig mit „Ehrenamt“ sondern viel mit eindeutiger Rechtssystematik zu tun haben.
Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht habe ich das digitale Abstimmungstool VoteEasy für Verbände, Vereine, Initiativen und Parteien mitentwickelt und setze dies für meine Mandanten ein. Mehr Informationen unter einfach-abstimmen.de

Internet- und IT-Recht
Es wird auch das „Recht der Neuen Medien“ genannt, obwohl der Medium „Internet“ schon längst nicht mehr neu ist. Informationstechnologie-Recht (IT-Recht) und Internet-Recht betrifft sämtliche Verfahren, die einen Bezug zum Internet, Computern, Tablets, Smartphones haben. Verfahren, die auf elektronischen Wege abgewickelt werden, die unter Zuhilfenahme von Telekommunikationsdiensten oder -dienstleistungen erfolgen, Sicherheits- und datenschutzrechtliche Aspekte.

Vertragsrecht
Was würden Sie mit 10.000 Werbezündholzschachteln machen?
Eine Werbung im Briefkasten, die die Vorzüge von Streichholzschachteln als Werbeinstrument anpries. Ein Außendienstmitarbeiter der Firma Zündholz S., der mit gekonnten und charmanten Worten erreichte, dass die Mandantin einen Auftrag für die Lieferung von 10.000 Werbeschachteln unterschrieb, einen Firmenstempel raufsetzte und 200 EUR in bar zahlte. Nach einer schlaflosen Nacht kündigte die Mandantin den Auftrag. Sie hätte über 50 Jahre gebraucht, um alle Schachteln an ihre Kunden zu verteilen. Die Zündholz-Firma ließ sich davon nicht beirren und verlangte fast die vollständige Vergütung.

Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, dass den Parteien die Möglichkeit bietet, durch strukturierte Unterstützung eines allparteilichen Mediators schnell, selbstständig und eigenverantwortlich eine zukunftsorientierte und interessengerechte Lösung des Konflikts herbeizuführen. Die Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien kompetent und neutral durch die Verhandlungen zu leiten und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Erstberatung
Sie wollen eine erste Beratung, einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder benötigen einen rechtlichen Hinweis oder eine Information. Mit einer ersten Beratung erhalten Sie eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussicht Ihrer Angelegenheit.
Die Gebühren richten sich mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Gebührenvereinbarung für meine Tätigkeit. Meine Gebühren für die erste Beratung berechne ich nach dem zeitlichen Aufwand und dem rechtlichen Umfang.
Vertretung
Selbstverständliche vertrete ich Sie außergerichtlich oder gerichtlich, unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch durchsetzen oder abwehren wollen.
Die Gebühren für die außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz oder gemäß Honorarvereinbarung.
Korrespondenz
Sie wollen zunächst keinen Rechtsstreit führen, sondern die Korrespondenz mit der Gegenseite einem Rechtsanwalt führen lassen. Sie benötigen einen juristisch fundierten Schriftsatz oder wollen einem Gegner ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Korrespondenz mit der Gegenseite.
Mediationsverfahren
Als neutraler und unabhängiger Mediator führe ich das Mediationsverfahren mit Ihnen. Ziel ist es, eine für beide Seiten interessengerechte und zukunftsorientierte Konfliktlösung zu finden. Ein Gerichtsverfahren wird so vermieden. Sind Sie bereits Mediant (Partei in einem Mediationsverfahren), stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Mediator fachkundig und kompetent zur Seite.
Akteneinsicht
Akteneinsicht wird grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt gewährt. Benötigen Sie eine Akteneinsicht z.B. in einer Verkehrs-, Behörden oder Strafangelegenheit, um sich über die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zu informieren, beantrage ich für Sie gerne die Akteneinsicht. Nach Erhalt der Akte kann ich mit Ihnen den Sachverhalt würdigen.
Für die Versendung von Akten berechnen die Behörden eine Gebühr von 12,00 €. Die Höhe der Pauschale wurde durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Zu diesen Auslagen der Akteneinsicht kommen die Kosten der anwaltlichen Beauftragung.
Rechtsprechungsübersicht / Urteilsanforderung
Rechtsprechungsübersicht / Urteilsanforderung
Die Rechtsprechung befindet sich immer wieder im Wandel. Eine umfassende Rechtssprechungsübersicht hilft, einen Überblick über den Wandel der Rechtsprechung zu erhalten oder ein auf Ihr Rechtsproblem zugeschnitte Übersicht der Rechtsprechung zu erhalten.
Benötigen Sie eine einzelne Entscheidung, recherchiere und übersende ich Ihnen dies zu angemessenen Kosten.
Kooperationen
Durch Kooperationen stelle ich sicher, dass Sie immer umfassend betreut sind. Ich arbeite mit meinen Kooperationspartnern eng zusammen oder empfehle Ihnen in geeigneten Situation meine Kooperationspartner als direkte Ansprechpartner. Hierzu zählt auch die Einbeziehung von nichtjuristischem Sachverstand und Experten, um Ihre Angelegenheit optimal zu bearbeiten.