Digitale Mitgliederversammlung bis 31. August 2022 verlängert

Bereits im September diesen Jahres hat der Gesetzgeber die Regelungen für digitale Versammlungen für Vereine verlängert. „Versteckt“ im Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) hat der Bundestag die bisherigen Vereinfachungsregelungen für Vereine und Verbände bis 30. August 2022 verlängert.

Was heißt das konkret für Verbände und Vereine?

+ auch ohne Neuwahl können Vorstände im Amt bleiben
+ auch ohne Satzungsgrundlage können digitale Mitgliederversammlungen durchgeführt werden
+ auch ohne Satzungsgrundlage können Beschlüsse im vereinfachten Umlaufverfahren durchgeführt werden

Was empfielt die Kanzlei Kohlmeier?

+ auch wenn die Regelungen erneut verlängert wurden, sollten Vereine und Verbände ihre Satzung auf die digitale Zukunft umstellen. Das betrifft nicht nur Mitgliederversammlungen, sondern z.B. auch die Kommunikation mit Mitgliedern.
+ nutzen Sie die Möglichkeiten digitaler Mitgliederversammlungen oder von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. So können idR schnell und unkompliziert die für den Verein und Verband wichtigen Beschlüsse gefasst werden.
+ Für Abstimmungen und Wahlen, auch für geheime Wahlen empfehlen wir unser rechtssicheres Abstimmungstool VoteEasy (www.einfach-abstimmen.de). Dies ist bereits vielfach erprobt, mit VoteEasy durchgeführten Wahlen wurden vom Vereinsregister akzeptiert

Siehe auch:
Digitale Versammlung für Vereine und Verbände
Digitales Abstimmungstool




Bundesgesetzblatt Teil I vom 14.09.2021 (Link PDF)
Bundesgesetzblatt Teil I vom 30.12.2020 (Link PDF)
Bundesgesetzblatt Teil I vom 04.11.2020 (Link PDF)
Bundesgesetzblatt Teil I vom 27.03.2020 (Link PDF)
Vorgangsberatung Bundestag (externer Link)

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