2021: Höhere Ehrenamtspauschale und neue gemeinnützige Zwecke

Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2020 steuerlicher Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei. Übungsleiter, z.B. Trainer in Vereine können damit bis zu 3000 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Die Ehrenamtspauschale unterstützte alle Ehrenamtler, die nicht von der Übungsleiterpauschale profitieren, z.B. Schriftführer:innen im Vereinsvorstand.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird in der Abgabenordnung die Anzahl der gemeinnützigen Zwecke erhöht. Damit sind nun auch Vereine und andere Körperschaften im steuerlichen Sinne gemeinnützig, wenn sie u.a. folgende Zwecke verfolgen:

  • Förderung des Klimaschutzes
  • Förderung des Freifunks
  • Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden
  • Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen
  • Förderung der Ortsverschönerung

Zudem soll es ein zentrales Zuwendungsempfängerregister geben. Damit kann jeder prüfen, welcher Verein sich wo für welche Zwecke einsetzt. Das zentrale Register ist ein Kernelement der Digitalisierung der Spendenquittung.

Wir beraten Sie umfassend zur Durchführung von rechtssicheren digitalen Versammlungen. Für Beratung zu allen Fragen wenden Sie sich an uns unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie auch schriftlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

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