Stiftung zur Unterstützung des Ehrenamtes und von Vereinen

Verbände, Vereine, Kirchen, Rettungsorganisationen engagieren sich in Deutschland für das Gemeinwohl. Ca. 600.000 Vereine gibt es in Deutschland – vom Kleingartenverein über den Sportvereinen bis zu großen Verbänden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will dieses ehrenamtliche Engagement zukünftig zentral unterstützen. Die Stiftung soll Anlaufstelle bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sein und will Innovation und Digitalisierung im Ehrenamtsbereich stärken. Dafür stehen bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Am 14. Februar 2020 hatte zuletzt auch der Bundesrat dem dafür erforderlichen Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Sobald das Gesetz verkündet ist (steht derzeit noch aus) tritt es in Kraft. Vereine und Verbände können dann u.a. auf Finanzmittel der Bundesregierung zugreifen.

Den Fortgang der Gesetzesberatung und dem Inkrafttreten finden Sie auf der Webseite des BMFSFJ (externer Link).

Den Gesetzestext finden Sie nachfolgend.

Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (PDF)

Für Beratung im Zusammenhang mit der Unterstützung von Verbänden und Vereinen sowie sämtlichen vereinsrechtlichen Fragestellungen wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven Kohlmeier unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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