Kostenloser Download: Datenschutz im Verein

Datenschutz im VereinDie Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25.05.2018 anzuwenden und insbesondere bei kleineren Unternehmen und Vereinen gibt es weiterhin Unsicherheiten über die Anwendung. Grundsätzlich gilt: Auch Vereine – auch ehrenamtliche Vereine – unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Damit Vereine sich selbst informieren können, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen eine Handreichung und weitere Informationen herausgegeben, die Sie kostenlos herunterladen können.

Downlaod Datenschutz im Verein (PDF – externer Link)

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz stellt Vereinen kostenlos Informationen und Formulare zur Umsetzung der DSGVO zur Verfügung (externer Link).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht vertritt Vereine und Verbände und ist als Fachanwalt für IT-Recht auch im Datenschutzrecht spezialisiert. Für eine Beratung oder Vertretung wenden Sie sich an Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

 

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