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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Pflicht erst ab 2018

Januar 10, 2017  |   Posted by :   |   Kanzlei,Meinung   |   Kommentare deaktiviert für Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Pflicht erst ab 2018

Die berufsrechtliche Pflicht zur aktiven oder passiven Nutzung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfaches“ (beA) tritt nach dem Willen des Gesetzgebers erst zum 01.01.2018 ein (Leitsatz AGH Berlin, 28.09.2016, I AGH 17/15). In dem Verfahren betätigte die Bundesrechtsanwaltskammer, dass es bis zum Ablauf des Jahres 2017 nur eine „beA-Probephase“ geben wird (BRAK Mitteilungen, 6/2016, Seite 288). Die […]

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