Datenschutz 2018: Handreichung für Vereine

dsgvoDas Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auf seiner Webseite eine Handreichung für Vereine im Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Die Anforderungen aus der DSGVO gelten ab dem 25. Mai 2018 auch für Vereine z.B. für die Mitgliederverwaltung oder das Betreiben einer Webseite. Insbesondere kleine Vereine sind darauf nur unzureichend vorbereitet. Das Bayerische Landesamt stellt für Vereine zwei Formulare mit weiterführenden Links zur Verfügung.

Formular 1: Hier ist für Vereine gut nachvollziehbar erläutert, welche Anforderungen aus der DSGVO erfüllt werden müssen (PDF).

Formular 2: Hier ist für Vereine gut nachvollziehbar erläutert, wie ein Verzeichnung von Verarbeitungstätigkeit und welche Angaben erforderlich sind (PDF)

Die offizielle Fassung der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: (PDF)

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier vereint als Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Vereinsrecht in besonderer Weise rechtliche Fragestellungen des Vereinsrechts wie auch des des IT-Rechts. Für eine Beratung oder Vertretung können Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

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