Rechtsanwalt Kohlmeier zu Abbuchungen von „Hard Candy“-Fitness-Studio in „Closer“

Wie verschiedene Medien (u.a. BZ. Berlin und Closer) berichten, bucht das Fitness-Studio „Hard Candy“ von den Kunden ungefragt 49,00 EUR für einen sog. Umweltbeitrag ab. Das Fitness-Studio „Hard Candy“ ist eine Fitness-Kette, die von Madonna inspiriert ist.

Für die Zeitschrift „Closer“ hat der auf Vertragsrecht spezialiserte Berliner Rechtsanwalt Sven Kohlmeier die Abbuchung rechtlich bewertet. Ohne vertragliche Vereinbarung handelt es sich um eine rechtsgrundlose Abbuchung. Das Vorgehen halte ich zudem für unseriös. Es besteht ein Anspruch auf Rückbuchung sowie Anspruch auf Zinsen. Der Betrag sollte über die Bank zurückgebucht werden. Oft ist das direkt auch über das Online-Banking möglich. Liegt die Abbuchung länger als 8 Wochen zurück, sollten Betroffene den Betrag schriftlich mit Frist von 10 Tagen zurückfordern. Dannach kann ein Rechtsanwalt mit der Rückforderung beauftragt werden. Die Anwalts-Kosten sind dann vom Studio zu erstatten, da sich das Fitness-Studio im Verzug befindet. Das bedeutet Ärger und Kosten für das Fitness-Studio von Madonna. Aber auch der Umweltschutz rechtfertigt keine rechtsgrundlose Abbuchung. Sorge vor der Schufa muss man wegen der Rückbuchung nicht haben.

Rechtsanwalt Kohlmeier hält es zudem für möglich, dass wegen der unberechtigen Abbuchung sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Rechtsanwalt Kohlmeier empfielt allen Kunden, die unberechtigte Forderung über die Bank zurückbuchen. Ist das nicht mehr möglich, kann die Forderung mit Zinsen zurückgefordert werden.

Für eine Beratung und Vertretung im Vertragsrecht oder bei unberechtigter Abbuchung wenden Sie sich an die Kanzlei Kohlmeier. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

Foto: „Closer“ Nr. 45 vom 28.10.2015, Seite 28 „Sie zockt ihre Kunden ab!“

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