Verkehrsunfall – wie Gerechtigkeit über Dreistigkeit siegt

Nur noch schnell zur Bank fahren, bevor er sich mit seiner Frau auf den Weg nach Italien macht. Herr S. dachte an Urlaub, Toskana und Wein, als er die Französische Straße entlang fuhr. An der Oberwallstraße passierte es. Der Taxifahrer vor ihm machte vor dem Abbiegen einen Schwenk nach rechts und fuhr sportlich um die Kurve in die Oberwallstraße. Dabei streifte er den vorderen Kotflügel von Herrn S. Ein klarer Fall, dachte sich Herr S. und meldete den Unfall seiner und der Versicherung des Taxifahrers. Aus dem Urlaub zurück, kam das böse Erwachen. Der Taxifahrer behauptete, Herr S. hätte ihn überholt und ihn dabei gestreift. Der Taxifahrer wollte Reparaturkosten, Gutachterkosten, Unfallpauschale, Wertminderung, Kosten für Unfallersatzfahrzeug und Verdienstausfall. Den Schaden am Fahrzeug von Herrn S. wollte der Taxifahrer nicht bezahlen. Er hätte ja keine Schuld.

Verzweifelt wandte sich S. an die Kanzlei Kohlmeier. Über zwei Instanzen (*) klagten die Parteien – mit Klage und Widerklage – und einem guten Ende für Herrn S. Nach einem Sachverständigengutachten war klar, dass der Unfallhergang wie vom Taxifahrer geschildert, nicht zutreffen konnte. Dennoch gab der Taxifahrer nicht auf und ging in Berufung. Vor dem Landgericht Berlin wurde das Verfahren neu aufgerollt, Herr S. als Zeuge vernommen. Auch der Taxifahrer war als Zeuge benannt – und zwar von Herrn S. Der Taxifahrer erschien nicht zum Termin. Der Anwalt des Taxifahrers behauptete später, sein Mandant wäre umgezogen und konnte deshalb nicht erscheinen. Das Gericht überzeugte diese Ausrede nicht und verurteilte den Taxifahrer zu vollen Schadensersatz.
Warum der Taxifahrer nicht erschien, darüber kann nur spekuliert werden. Denn als Partei eines Rechtsstreites oder als Zeuge hätte der Taxifahrer die Wahrheit sagen müssen. Die wäre vielleicht nicht zu seinem Vorteil gewesen.
Am Ende hat die Gerechtigkeit über Dreistigkeit gesiegt. Gut für Herrn S., der seinen Schaden am Fahrzeug zugesprochen bekam. Gut für die Versicherung von Herrn S., die den Schaden des Taxifahrers nicht zahlen musste.

Die Kanzlei Kohlmeier in Berlin-Mitte vertritt Sie bei Verkehrsunfällen und der Schadensregulierung. Wir akzeptieren Ihre Rechtsschutzversicherung. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, beraten und vertreten wir Sie bei der Unfallregulierung. Sind Sie unverschuldet an einen Unfall beteiligt, sind die Rechtsanwaltskosten von dem Unfallverursacher zu tragen. Mit einer Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung über ihren Unfall und die nächsten Schritte. Ich empfehle, nach einem Verkehrsunfall sich von einem unabhängigen Rechtsanwalt zu der Schadensregulierung beraten und vertreten zu lassen. Damit Sie zu Ihrem Recht und Gerechtigkeit kommen.

Auf der Webseite der Kanzlei Kohlmeier erhalten Sie weitere Information zu Verkehrsunfällen und Unfallregulierung.

Die Kanzlei Kohlmeier berät und vertritt Sie in allen Verkehrsunfallangelegenheiten – ob unverschuldet, selbstverschuldet oder bei unklarer Schuldfrage.

Sie erreichen uns unter 030.2260 5000.
(*) der Fall ist angelehnt an das Verfahren der Kanzlei Kohlmeier vor dem Amtsgericht und Landgericht Berlin, Geschäftszeichen: 41 S 9/13, unveröffentlicht

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