Bei der zuletzt durch Streaming-Abmahnungen (Blog-Beitrag) weiter in Verruf geratene Abmahnpraxis im Internet ist durch den Bundesgerichtshof eine Klarstellung erfolgt, die viele Anschlussinhaber aufatmen läßt.
Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass der Anschlussinhaber im familiären Verbund nicht für Handlung volljähriger Familienmitglieder verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber muss die volljährigen Familienangehörigen weder überwachen noch belehren. Erst wenn der Anschlussinhaber z.B. auf Grund einer Abmahnung konkrete Anhaltspunkte hat, dass der Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht wird (z.B. beim Filesharing), hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (Bundesgerichts „BearShare“, 08.01.2014, I ZR 169/12).
Der Bundesgerichtshof hob damit die Entscheidungen der Vorinstanzen LG Köln und OLG Köln auf, die den Anschlussinhaber verurteilt hatten.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshof reit sich in die praxistauglichen Korrekturen zur Haftung in Filesharing-Fällen durch den Bundesgerichtshof ein. Mit seiner Entscheidung „Morpheus“ vom November 2012 hat der Bundesgerichtshof bereits die Haftung für Handlung minderjähriger Kinder beschränkt. Auch zwischen Ehepartnern bestehen keine Überwachungs- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Nutzung des Internetanschlusses.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist konsequent. Nur die reine Eigenschaft als Anschlussinhaber kann nicht ausreichen, eine Haftung für über den Anschluss begangene Rechtsverletzungen zu begründen. Erst wenn der Anschlussinhaber selbst z.B. durch unzureichende Absicherung des WLAN-Anschlusses oder durch die konkrete Anhaltspunkte von Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt, kommen überhaupt Haftungsüberlegungen in Betracht. Auch der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert (Blog-Beitrag) und mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken reagiert. Dennoch konnte die „Abmahnindustrie“ fast ein Jahrzehnt Angst und Schrecken verbreiten und damit hohe Gewinne erzielen. Neue Geschäftsfelder werden erkundet, wie z.B. die unberechtigten Streaming-Abmahnungen. Auch davon gilt es, sich nicht einschüchtern zu lassen.
Wir beraten und vertreten Sie bei Abmahnungen im Internet wegen Filesharing, Streaming, Foto-Rechten oder Urheberrechtsverletzung. Rufen Sie an: 030.22605000.