RA Kohlmeier ist „Zertifizierter Mediator“

Bereits seit längerem ist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier auch als „Mediator“ tätig. <Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.>, so dass Mediationsgesetz in § 1 Abs. 2. Rechtsanwalt Sven Kohlmeier führt sowohl als Mediator das Mediationsgesetz, begleitet Parteien zu einer Mediation oder nutzt die Erfahrung und Fähigkeiten bei Verhandlungen.
Ab dem 01. September führt Rechtsanwalt Sven Kohlmeier die Bezeichnung als „Zertifzierter Mediator“, da er die Voraussetzungen nach dem Mediationsgesetz erfüllt. Als „Zertifizierter Mediator“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Ausbildung hat sowie praktische Erfahrung nachweisen kann.

Für eine Mediation oder Supervision können Sie sich an die Kanzlei Kohlmeier, Rechtsanwalt und Mediator Sven Kohlmeier unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 wenden oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

Mediationsgesetz (PDF)

Verordnung zum Mediationsgesetz (BMJ PDF)

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