Telekom schaltet Kundenfax ab – Zugang trotzdem nachweisen

Die Deutsche Telekom GmbH hat die Kunden-Fax-Nummer 0800-33 01009 abgeschaltet. „Wir gehen neue Wege. Deshalb erreichen Sie unseren Kundenservice nicht mehr per Fax. Alle Kontaktwegen finden Sie auf www.telekom.de/kontakt“ heißt es auf einer Anrufernachricht. Anschließend kommt ein Besetzt-Zeichen.

Noch auf Schreiben vom 20. Juli 2016 ist die Rufnummer als Kontaktmöglichkeit benannt, kurz danach wurde der Faxempfang abgeschaltet. Die Telekom begründet dies mit der „Entwicklung der Kundenkommunikation“.

Kunden der Telekom, die zB ein Widerrufsrecht ausüben wollen oder einen Vertrag kündigen wollen, müssen bei der Kommunikation via Brief, Email oder Internet sicherstellen, dass der Zugang auch beweisbar bleibt. Per Fax war dies nach std. Rechtsprechung gut nachweisbar, wenn der Faxbericht ein „OK-Vermerk“ aufwies. Bereits bei einem Brief – auch als Einwurfeinschreiben oder Übergabeeinschreiben – ist dies schon schwieriger, denn der Nachweis, welches Schriftstück letztlich zugestellt wurde, kann schwerfallen. Problematisch kann der Nachweis des Zugangs einer Email werden. Denn die Absendung z.B. im Absendeordner allein ist noch kein Nachweis eines ordnungsgemäßen Zugangs. Bekommt man hingegen per Email eine Zugangsbestätigung, dürfte dies als Beweis für den Zugang ausreichen, so Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier. Nach der Beweislastverteilung, so Rechtsanwalt Kohlmeier, hat der Absender den Zugang bei dem Empfänger nachzuweisen. Deshalb empfielt Rechtsanwalt Kohlmeier bei wichtigen Schreiben einen Zugangsnachweis aufzubewahren – bisher war ein Faxbericht ein in der Regel ausreichender Zugangsnachweis.

Soll der Zugang rechtssicher nachgewiesen werden, kommt zB auch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher in Betracht. Dies kostet zwar ca. 20 EUR, einen stärkeren und beweiskräftigen Zugangsnachweis gibt es jedoch nicht, da der Gerichtsvollzieher auch dokumentiert, welches Schriftstück zugestellt wurde.

Für eine Beratung und Vertretung im IT-/Internetrecht und Vertragsrecht oder bei Telekommunikations-Verträgen wenden Sie sich an die Kanzlei Kohlmeier. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.

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