Beschwerde gegen IP-Herausgabe bei Streaming

Die Kanzlei Kohlmeier hat Namens eines Mandanten Bechwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln zur Herausgabe der Verkehrsdaten wegen der Redtube-Abmahung bereits unmittelbar nach der Abmahnungen eingelegt. Durch die Beschwerde soll festgestellt werden, dass der Beschluss zur Herausgabe der zur IP-Adresse zugehörigen personenbezogenen Daten durch den Provider rechtswidrig war.
Die Beschwerde wurde damit begründet, dass die Herausgabe der IP-Adresse – zumal wohl unter Angabe falscher Gründe – einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt. Bis heute ist unklar, wie der antragstellende Rechtsanwalt Sebastian an die IP-Adresse konkret gelangte. Gegenüber Spiegel-Online (externer Link) hat der Betreiber von Redtube betont, keine IP-Adressen herausgegeben zu haben. IT-Experten vermuten, dass die IP-Adressen auf unzulässigem Wege durch Webseiten-Umleitung oder Werbebanner festgestellt wurden.
Rechtsanwalt Sven Kohlmeier vermutet hinter der Abmahnwelle eine bewußte und zielgerichtete Aktion, um die Abgemahnten in eine unsichere Situation zu bringen. Wer will schon kurz vor Weihnachten seiner Ehefrau beichten, die Porno-Webseite Redtube besucht zu haben. Um Ehekrach zu vermeiden, werden in vielen Fällen lieber die 250,00 EUR gezahlt, um die Sache vom Tisch zu bekommen. Für dieses perfide Vorgehen spricht auch, dass die IP-Adressen bereits im Sommer ermittelt wurden und die Abmahnunge erst jetzt erfolgen. Auch sind die Werke weiterhin bei Redtube abrufbar, wie der Redtube-Betreiber ebenfalls bestätigt.
Die abmahnende Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) hat bestätigt, dass weitere Porno-Seiten im Visier seien. Rechtanwalt Kohlmeier glaubt nicht an den Erfolg der Abmahungen. Unterstellt, die IP-Adressen werden rechtsmäßig und zulässig erhoben, handelt es sich bei der Ansicht eines Videos auf einer allgemein zugänglichen Internetseite um keine unerlaubte Vervielfältigung durch das Streaming. Auch stammt das Werk nicht aus einer offenbar rechtswidrigen Quellen, wenn die Internetseite erkennbar dazu vorhanden ist, Videos unterschiedlicher Art anzubieten. Es würde zudem für Videoanbieter wie Youtube oder Videmo ungeahnte wirtschaftliche Nachteile bedeuten, wenn die Gefahr besteht, dass die Nutzer abgemahnt werden. Ähnliches gilt für allgemein zugängliche Porno-Streaming-Seiten. Das Geschäftsmodell von Video-Internetseiten wäre gefährdet. Das werden sich Youtube und Co nicht gefallen lassen, prognostiziert Kohlmeier.

Die Kölner Richter haben noch nicht über die eingelegten Beschwerden entschieden. Nach Presseveröffentlichungen (externer Link) haben einige Kammer des Landgerichts Köln signalisiert, dass sie die Bedenken zwischenzeitlich für erheblich hielten. Die Beschlüsse könnten also nachträglich für rechtswidrig erklärt werden.

Wenn Sie von U+c wegen Streaming von Redtube-Filmen abgemahnt wurden, beraten und vertreten wir Sie gerne in unserer Kanzlei. Telefon: 030.22605000

Rechtsanwalt Kohlmeier in der Presse:

Berliner Kurier 15.12.13 (externer Link)

Kölner Express 18.12.13 (externer Link)

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